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Wohngebäude

Einordnung

Die Wohngebäudeversicherung dient der Absicherung von Sachwerten eines Gebäudes gegen bestimmte, im Vertrag definierte Gefahren. Versichert sind in der Regel das Gebäude selbst sowie fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile.

Ob und in welchem Umfang ein entsprechender Versicherungsschutz erforderlich ist, richtet sich nach der Art des Gebäudes, der Nutzung und den individuellen Rahmenbedingungen.

Typische Leistungsbestandteile

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel Schäden am Gebäude durch bestimmte, im Vertrag definierte Gefahren, insbesondere Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Versichert sind dabei das Gebäude selbst sowie fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile.

Darüber hinaus können auch Kosten infolge eines versicherten Schadens Bestandteil des Versicherungsschutzes sein, etwa Aufräumungs-, Abbruch-, Entsorgungs- oder Sicherungskosten sowie weitere vertraglich vereinbarte Nebenkosten.

Je nach Bedarf können zusätzliche Risiken, etwa Elementargefahren, sowie besondere Leistungen vereinbart werden. Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und den individuell vereinbarten Vertragsinhalten.

Bestehende Verträge

Bestehende Wohngebäudeversicherungen können in die Betreuung übernommen und im Hinblick auf Gebäudeart, Nutzung und aktuelle Rahmenbedingungen eingeordnet werden.

Ob Anpassungen erforderlich sind, richtet sich nach dem bestehenden Vertrag sowie den individuell vereinbarten Leistungen.

Kontakt und weiteres Vorgehen

Wenn Sie Fragen zu diesem Versicherungsbereich haben oder bestehenden Versicherungsschutz einordnen möchten, ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. In einem ersten Gespräch klären wir, ob und in welchem Umfang ein konkreter Beratungs- oder Vermittlungsbedarf besteht.

Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.