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Tierhalter

Einordnung

Die Haltung von Tieren ist mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden. Tierhalter haften für Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden, regelmäßig unabhängig von einem eigenen Verschulden.

Art und Umfang des erforderlichen Versicherungsschutzes richten sich nach der Tierart, der Nutzung sowie den individuellen Rahmenbedingungen.

Haftungsrisiken von Tierhaltern

Tierhalter haften für Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Haftung besteht regelmäßig unabhängig von einem eigenen Verschulden.

Besonders relevant ist dies bei der Haltung von Hunden und Pferden, da hier bereits einfache Alltagssituationen zu erheblichen Personen- oder Sachschäden führen können. Art und Umfang des Haftungsrisikos richten sich nach Tierart, Nutzung und den konkreten Umständen.

Kranken- und OP-Absicherung

Unabhängig von Haftungsfragen können bei Tieren erhebliche Kosten durch Krankheit oder operative Eingriffe entstehen. Entsprechende Versicherungen dienen der Absicherung dieser finanziellen Belastungen und können sowohl laufende Behandlungskosten als auch einmalige Operationskosten umfassen.

Art und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich nach Tierart, Alter, Gesundheitszustand sowie den jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.

Je nach Bedarf können zusätzliche Risiken oder erweiterte Leistungen vereinbart werden. Dazu zählen beispielsweise besondere Absicherungen für Fahrraddiebstahl, Glasbruch, Elementargefahren oder für hochwertige Gegenstände. Ob entsprechende Erweiterungen sinnvoll sind, richtet sich nach der individuellen Situation und dem konkreten Versicherungsvertrag.

Bestehende Verträge

Bestehende Tierhalterversicherungen können in die Betreuung übernommen und im Hinblick auf Tierart, Nutzung und aktuelle Rahmenbedingungen eingeordnet werden.

Ob Anpassungen erforderlich sind, richtet sich nach dem bestehenden Vertrag sowie den individuell vereinbarten Leistungen.

Kontakt und weiteres Vorgehen

Wenn Sie Fragen zu diesem Versicherungsbereich haben oder bestehenden Versicherungsschutz einordnen möchten, ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. In einem ersten Gespräch klären wir, ob und in welchem Umfang ein konkreter Beratungs- oder Vermittlungsbedarf besteht.

Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.