Sonderrisiken bezeichnen Versicherungsbedarfe außerhalb der klassischen Standardsparten. Sie betreffen besondere Nutzungen, Gegenstände oder Tätigkeiten, für die regelmäßig individuelle Vertragslösungen erforderlich sind.
Art und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich nach dem jeweiligen Risiko und den konkret vereinbarten Vertragsbedingungen.
Typische Leistungsbestandteile
Zu den Sonderrisiken können – je nach persönlicher oder unternehmerischer Situation – besondere Versicherungsbedarfe zählen, etwa im Zusammenhang mit Sport- oder Freizeitfahrzeugen, besonderen Haftungsrisiken, wertintensivem Eigentum oder außergewöhnlichen Nutzungsarten.
Die Absicherung solcher Risiken erfordert regelmäßig eine individuelle Betrachtung und eine auf das jeweilige Risiko abgestimmte Vertragsgestaltung.
Bestehende Verträge
Bestehende Versicherungsverträge im Bereich besonderer Risiken können in die Betreuung übernommen und im Hinblick auf die konkrete Risikosituation eingeordnet werden.
Ob Anpassungen erforderlich sind, richtet sich nach dem bestehenden Vertrag sowie den individuell vereinbarten Leistungen und Rahmenbedingungen.
Kontakt und weiteres Vorgehen
Wenn Sie Fragen zu diesem Versicherungsbereich haben oder bestehenden Versicherungsschutz einordnen möchten, ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. In einem ersten Gespräch klären wir, ob und in welchem Umfang ein konkreter Beratungs- oder Vermittlungsbedarf besteht.
Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.