Zu den Sonderrisiken können – je nach persönlicher oder unternehmerischer Situation – besondere Versicherungsbedarfe zählen, etwa im Zusammenhang mit Sport- oder Freizeitfahrzeugen, besonderen Haftungsrisiken, wertintensivem Eigentum oder außergewöhnlichen Nutzungsarten.
Dazu können beispielsweise Musikinstrumentenversicherungen, spezielle Transportversicherungen oder andere vom üblichen Standard abweichende Versicherungslösungen gehören.
Die Absicherung solcher Risiken erfordert regelmäßig eine individuelle Betrachtung und eine auf das jeweilige Risiko abgestimmte Vertragsgestaltung. Art, Umfang und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes richten sich nach dem konkreten Risiko und den jeweiligen Vertragsbedingungen.