Der Versicherungsschutz umfasst je nach Vertrag und Tarif insbesondere Leistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem Unfall. Dazu können unter anderem Invaliditätsleistungen, Unfallrenten, Todesfallleistungen, Krankenhaustagegeld oder weitere ergänzende Leistungen gehören.
Art, Umfang und Voraussetzungen der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem konkret vereinbarten Tarif. Maßgeblich sind insbesondere die versicherten Leistungsarten, Progressionen, Ausschlüsse und vertraglichen Voraussetzungen.
Ob und in welchem Umfang eine Absicherung sinnvoll ist, richtet sich nach der persönlichen Lebenssituation, dem Absicherungsbedarf und dem bestehenden Vertrag.