Die private Unfallversicherung dient der Absicherung finanzieller Folgen eines Unfalls. Sie erbringt vertraglich vereinbarte Leistungen, wenn ein Unfall zu dauerhaften Beeinträchtigungen oder besonderen Belastungen führt.
Typische Leistungsbestandteile
Der Versicherungsschutz sieht je nach vertraglicher Ausgestaltung Geldleistungen bei dauerhaften Unfallfolgen vor. Grundlage ist in der Regel die Feststellung eines Invaliditätsgrades, der sich aus den vereinbarten Bedingungen ergibt.
Ergänzend können weitere Leistungen vereinbart sein, etwa progressive Invaliditätsleistungen, Kapital- oder Rentenzahlungen, Tagegeld- oder Krankenhaustagegeldleistungen sowie Leistungen bei bestimmten Unfallereignissen oder -folgen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweils vereinbarten Vertragsinhalten und Versicherungsbedingungen.
Bestehende Verträge
Bestehende Unfallversicherungen können in die Betreuung übernommen und im Hinblick auf die aktuelle persönliche Situation eingeordnet werden.
Ob Anpassungen erforderlich sind, richtet sich nach dem bestehenden Vertrag und den individuell vereinbarten Leistungen.
Kontakt und weiteres Vorgehen
Wenn Sie Fragen zu diesem Versicherungsbereich haben oder bestehenden Versicherungsschutz einordnen möchten, ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. In einem ersten Gespräch klären wir, ob und in welchem Umfang ein konkreter Beratungs- oder Vermittlungsbedarf besteht.
Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.