Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel die Prüfung von Haftungsfragen, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Befriedigung berechtigter Schadenersatzforderungen im vereinbarten Umfang.
Art, Umfang und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem konkret vereinbarten Tarif.
Je nach Bedarf können zusätzliche Leistungen oder besondere Einschlussmöglichkeiten relevant sein. Dazu zählen beispielsweise Regelungen zu deliktunfähigen Kindern, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden, Forderungsausfalldeckung oder Schäden aus bestimmten nebenberuflichen und privaten Tätigkeiten. Ob solche Erweiterungen sinnvoll sind, richtet sich nach der individuellen Situation und dem bestehenden Vertrag.