Die private Krankenzusatzversicherung dient der Ergänzung des bestehenden Krankenversicherungsschutzes. Sie kann Leistungen absichern, die über den Umfang der gesetzlichen oder bestehenden Grundversorgung hinausgehen.
Art und Umfang eines möglichen Zusatzschutzes richten sich nach dem jeweiligen Tarif und den individuell vereinbarten Vertragsinhalten.
Typische Leistungsbestandteile
Der Versicherungsschutz kann – je nach Tarif – verschiedene Zusatzleistungen zur medizinischen Versorgung umfassen. Dazu zählen insbesondere Bereiche wie stationäre Wahlleistungen, ambulante oder zahnmedizinische Zusatzleistungen sowie weitere vertraglich definierte Ergänzungen zum bestehenden Krankenversicherungsschutz.
Art, Umfang und Voraussetzungen der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen und den individuell vereinbarten Vertragsinhalten.
Bestehende Verträge
Bestehende private Krankenzusatzversicherungen können in die Betreuung übernommen und im Hinblick auf den bestehenden Krankenversicherungsschutz sowie die aktuellen Rahmenbedingungen eingeordnet werden.
Ob Anpassungen sinnvoll oder erforderlich sind, richtet sich nach dem bestehenden Vertrag und den individuell vereinbarten Leistungen.
Kontakt und weiteres Vorgehen
Wenn Sie Fragen zu diesem Versicherungsbereich haben oder bestehenden Versicherungsschutz einordnen möchten, ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. In einem ersten Gespräch klären wir, ob und in welchem Umfang ein konkreter Beratungs- oder Vermittlungsbedarf besteht.
Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.