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KFZ-Versicherung

Einordnung

Die KFZ-Versicherung dient der Absicherung von finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Halten und Nutzen eines Kraftfahrzeugs. Sie umfasst gesetzlich vorgeschriebene sowie vertraglich vereinbarte Versicherungsleistungen.

Typische Leistungsbestandteile

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel die KFZ-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.

Ergänzend können Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen vereinbart sein, die insbesondere Schäden am eigenen Fahrzeug absichern.

Darüber hinaus können je nach Bedarf zusätzliche Leistungsbausteine vorgesehen sein, etwa im Bereich Schutzbriefleistungen oder erweiterter Absicherungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Bestehende Verträge

Bestehende KFZ-Versicherungen können in die Betreuung übernommen und im Hinblick auf Fahrzeug, Nutzung und aktuelle Rahmenbedingungen eingeordnet werden.

Ob Anpassungen erforderlich sind, richtet sich nach dem bestehenden Vertrag sowie den individuell vereinbarten Leistungen.

Kontakt und weiteres Vorgehen

Wenn Sie Fragen zu diesem Versicherungsbereich haben oder bestehenden Versicherungsschutz einordnen möchten, ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. In einem ersten Gespräch klären wir, ob und in welchem Umfang ein konkreter Beratungs- oder Vermittlungsbedarf besteht.

Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.