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Firmenrechtsschutz

Einordnung

Die Firmenrechtsschutzversicherung dient der Absicherung von Kostenrisiken aus rechtlichen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit entstehen können. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die vertraglich vereinbarten Rechtsbereiche und Rahmenbedingungen.

Typische Leistungsbestandteile

Der Versicherungsschutz kann – je nach vertraglicher Ausgestaltung – verschiedene Rechtsbereiche des unternehmerischen Handelns umfassen. Dazu zählen insbesondere der Arbeitsrechtsschutz, der Vertrags- und Sachenrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz sowie weitere vereinbarte Leistungsbereiche.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wartezeiten, Selbstbeteiligungen und vertragliche Einschränkungen sind dabei zu berücksichtigen.

Bestehende Verträge

Bestehende Firmenrechtsschutzversicherungen können in die Betreuung übernommen und im Hinblick auf Unternehmensstruktur, Tätigkeitsbereiche und aktuelle Rahmenbedingungen eingeordnet werden.

Ob Anpassungen erforderlich sind, richtet sich nach dem bestehenden Vertrag sowie den individuell vereinbarten Leistungen.

Kontakt und weiteres Vorgehen

Wenn Sie Fragen zu diesem Versicherungsbereich haben oder bestehenden Versicherungsschutz einordnen möchten, ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. In einem ersten Gespräch klären wir, ob und in welchem Umfang ein konkreter Beratungs- oder Vermittlungsbedarf besteht.

Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.