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Elektronikversicherung

Einordnung

Die Elektronikversicherung dient der Absicherung von elektronischen und elektrotechnischen Anlagen sowie Geräten im betrieblichen Einsatz. Sie erfasst Risiken, die über die klassische Inhaltsversicherung hinausgehen können und sich aus Betrieb, Nutzung oder technischen Einwirkungen ergeben.

Art und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich nach Art der versicherten Geräte, deren Einsatzbereich sowie den individuell vereinbarten Vertragsinhalten.

Typische Leistungsbestandteile

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel unvorhergesehen eintretende Sachschäden an den versicherten elektronischen und elektrotechnischen Anlagen oder Geräten. Dazu zählen insbesondere Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Kurzschluss, Überspannung, Konstruktions- oder Materialfehler sowie bestimmte äußere Einwirkungen.

Darüber hinaus können auch Kosten infolge eines versicherten Schadens Bestandteil des Versicherungsschutzes sein, etwa für Wiederherstellung, Ersatzbeschaffung oder notwendige Nebenarbeiten.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und den individuell vereinbarten Vertragsinhalten.

Bestehende Verträge

Bestehende Elektronikversicherungen können in die Betreuung übernommen und im Hinblick auf Art der Geräte, Einsatzbereiche und aktuelle Rahmenbedingungen eingeordnet werden.

Ob Anpassungen erforderlich sind, richtet sich nach dem bestehenden Vertrag sowie den individuell vereinbarten Leistungen.

Kontakt und weiteres Vorgehen

Wenn Sie Fragen zu diesem Versicherungsbereich haben oder bestehenden Versicherungsschutz einordnen möchten, ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. In einem ersten Gespräch klären wir, ob und in welchem Umfang ein konkreter Beratungs- oder Vermittlungsbedarf besteht.

Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.