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Inhaltsversicherung

Ich unterstütze Unternehmen bei der Prüfung und Vermittlung von Inhaltsversicherungen. Im Mittelpunkt steht ein Versicherungsschutz, der zum Betrieb, zur betrieblichen Einrichtung und zu den tatsächlichen Risiken passt und bestehende Verträge sinnvoll berücksichtigt.

Eine Inhaltsversicherung kann insbesondere für Praxen, Kanzleien, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Einzelhändler, Dienstleistungsunternehmen, Bürobetriebe sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe relevant sein. Welche Absicherung sinnvoll ist, richtet sich nach Art des Betriebs, den vorhandenen Werten und dem konkreten Risiko.

Einordnung

Die Inhaltsversicherung dient der Absicherung des betrieblichen Inventars, der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung sowie – je nach Vertrag – von Waren und Vorräten. Welche Absicherung sinnvoll ist, richtet sich insbesondere nach Art des Betriebs, den vorhandenen Werten, der Nutzung und dem konkreten Risiko

Typische Leistungsbestandteile

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel Schäden an den versicherten betrieblichen Sachwerten durch bestimmte, im Vertrag definierte Gefahren, insbesondere Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruchdiebstahl.

Darüber hinaus können auch Kosten infolge eines versicherten Schadens Bestandteil des Versicherungsschutzes sein, etwa Aufräumungs-, Wiederherstellungs- oder Sicherungskosten.

Je nach Bedarf können zusätzliche Risiken vereinbart werden. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und den individuell vereinbarten Vertragsinhalten.

Bestehende Verträge

Bestehende Inhaltsversicherungen können in die Betreuung übernommen und im Hinblick auf Betriebsart, Nutzung der Geschäftsräume und aktuelle Rahmenbedingungen eingeordnet werden.

Ob Anpassungen erforderlich sind, richtet sich nach dem bestehenden Vertrag sowie den individuell vereinbarten Leistungen.

Kontakt und weiteres Vorgehen

Wenn Sie Fragen zu diesem Versicherungsbereich haben oder bestehenden Versicherungsschutz einordnen möchten, ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. In einem ersten Gespräch klären wir, ob und in welchem Umfang ein konkreter Beratungs- oder Vermittlungsbedarf besteht.

Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.