Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, für die der Betrieb aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in Anspruch genommen werden kann.
Art, Umfang und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem konkret vereinbarten Tarif. Maßgeblich sind insbesondere die versicherten Tätigkeiten, mögliche Ausschlüsse, Versicherungssummen und besondere betriebliche Risiken.
Je nach Betrieb können zusätzliche Regelungen oder Erweiterungen wichtig sein. Ob solche Ergänzungen sinnvoll sind, richtet sich nach der konkreten Tätigkeit und dem bestehenden Vertrag.